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Kinowerbung
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Altersfreigabe
Die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film (JIF) legt die Altersfreigaben für öffentliche Filmvorführungen und Bildtonträger fest. Dabei berücksichtigt sie unter anderem die Einstufungen der deutschen FSK, kann jedoch eine eigenständige schweizerische Altersfreigabe festlegen.
Das gesetzliche Mindestalter gibt an, ab welchem Alter der Besuch einer öffentlichen Filmvorführung erlaubt ist.
In Begleitung einer Person, welche die elterliche Sorge ausübt, kann das Mindestalter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (gemäss Art. 296 ff. ZGB). Diese Regelung gilt nicht für Filme mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren.
Unsere Mitarbeitenden können im Zweifelsfall einen gültigen amtlichen Ausweis (z.B. Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis) zur Überprüfung des Alters verlangen.
Sprachversionen
- Grossbuchstaben stehen für die gesprochene Sprache
- Kleinbuchstaben stehen für die Sprache der Untertitel
- E = gesprochene Sprache: Englisch
- d = Untertitel: Deutsch
- f = Untertitel: Französisch
Englisch gesprochen mit deutschen und französischen Untertiteln.